BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Rating, externes (external rating)
Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die SchuldnerbonitĂ€t durch eine unabhĂ€ngige Rating-Agentur (also nicht bankintern) einschĂ€tzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating- Agenturen einer (internationalen) Aufsicht zu unterstellen. Denn dass praktisch drei Firmen und ihre paar Dutzend Analysten die Steuerung von Hunderten von Milliarden EUR ĂŒbernehmen, wirft vielerlei Fragen auf. Siehe BonitĂ€tsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 (zu den fĂŒnf Kriterien, die eine Rating- Agentur erfĂŒllen muss).

