BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Remedium, KurantmĂƒÆ’Ă‚ÂŒnzen

Remedium (remedy; tolerance)

Bei KurantmĂŒnzen der (gesetzlich erlaubte) MĂŒnzfehler bei der PrĂ€gung. Nach dem deutschen MĂŒnzgesetz vom 7. Dezember 1871 war beispielsweise diese Abweichung auf zweieinhalb Tausendstel des Gewichts und zwei Tausendstel am Feingehalt der Goldmark begrenzt. Siehe Abnutzung, Alliage, Geld, böses, Lötigkeit, MĂŒnze, Passiergewicht. Rauhgewicht.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen