BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Rentenversicherung, gesetzliche (old age pension scheme)
In Deutschland auf das Jahr 1889 zurĂŒckgehende Zwangsversicherung, um Einkommen bei unfallbedingter ErwerbsunfĂ€higkeit und Altersruhegeld zu gewĂ€hrleisten. Vielfach umgestaltet und auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst, stellt sie heute einen wichtigen Parafiskus dar. Siehe Bundesagentur fĂŒr Arbeit, Krankenversicherung, gesetzlichem Pflegeversicherung. Vgl. das Finanzgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung ausgewiesen im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik "Ăffentliche Finanzen in Deutschland".

