BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Repartierung (repartiation)
Bei der Emission von Wertpapieren das Ăbersteigen der Summe der gezeichneten BetrĂ€ge ĂŒber den angebotenen Gesamtbetrag; es bewirkt meist eine beschrĂ€nkte Zuteilung; siehe Ăberzeichnung. Die Zuteilung des Angebots der Zentralbank nach Quoten im Falle einerbei Ăbernachfrage. -Beim Abschluss von OffenmarktgeschĂ€ften ĂŒbersteigen hĂ€ufig die Gebote der Banken das von der Zentralbank als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen. Damit wird eine Repartierung notwendig. Bei einem Mengentender werden von der EZB alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz (vorgesehenes Volumen geteilt durch den Gesamtbetrag der Gebote) zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, sĂ€mtliche darĂŒber liegenden Gebote hingegen voll zugeteilt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 40 (ErlĂ€uterungen zum Verfahren).

