Rating, externes (external rating)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die SchuldnerbonitĂ€t durch eine unabhĂ€ngige Rating-Agentur (also nicht bankintern) einschĂ€tzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating- Agenturen einer (internationalen) Aufsicht zu unterstellen. Denn dass praktisch drei Firmen und ihre paar Dutzend Analysten die Steuerung von Hunderten von Milliarden EUR ĂŒbernehmen, wirft vielerlei Fragen auf. Siehe BonitĂ€tsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 (zu den fĂŒnf Kriterien, die eine Rating- Agentur erfĂŒllen muss).
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16332399 |
