Regulierungs-Arbitrage, Auslagerung

Regulierungs-Arbitrage (regulatory arbitrage)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Allgemein die Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Breichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen Handlungsträgern

Allgemein die Auslagerung von Geschäftsaktivitäten aus den Aufsichtsbehörden unterworfenen Breichen zu nicht der Aufsicht unterworfenen Handlungsträgern. Die Verlegung von aufsichtsrechtlich überwachten Transaktionen aus dem Inland zu eigenen Niederlassungen in Länder mit minder strenger Beaufsichtigung (auch innert der EU). Im besonderen die Verlagerung der Kreditrisiken von Banken an Pensionsfonds, Hedge-Fonds und Versicherungsunternehmen, in verbriefter Form auch an Zweckgesellschaften. Die Beurteilung der Bilanzen der Auslagerer wird dadurch schwierig, wie sich angesichts des Enron-Skandals Ende 2001 in den USA und gelegentlich der Subprime-Krise 2007 gezeigt hat. Siehe Anderson- Skandal, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Corporate Governance, Enforcement, Verlust-Tarnung, Sarbanes-Oxley Act, Zweckgesellschaften. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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