Reisescheck (traveller's cheque)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Von Banken oder Finanzunternehmen ausgegebene Schecks, die vor allem im internationalen Reiseverkehr Verwendung finden, auf feste Beträge in einer bestimmten Währung lauten und bei Zahlungsempfang mit einer (Vergleichs) Unterschrift quittiert werden müssen. Die Ausgabe solcher Schecks ist in Deutschland erlaubnispflichtig, das Geschäft unterliegt der Aufsicht; siehe auch § 1, Abs. 3, . 4 KWG. Siehe Reise-Zahlungsmittel. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 84.
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