Reuegeld, Vergütung

Reuegeld (forfeit)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt

Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt. Es entspricht der Prämie bei Spekulationsgeschäften. Siehe Abstandsgeld, Optionsgeschäft, Prämiengeschäft, Spekulation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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