Richtlinie, MĂƒÆ’Ă‚Â€rkte

Richtlinie ĂŒber MĂ€rkte fĂŒr Finanzinstrumente, Mifid (Markets in Financial Instruments Markets Directive, MFIDFIMD)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)

In Nachfolge und Fortschreibung der EuropÀischen Wertpapierdienstleistungs- Richtlinie im April 2004 von der EuropÀischen Kommission veröffentlicht

In Nachfolge und Fortschreibung der EuropĂ€ischen Wertpapierdienstleistungs- Richtlinie im April 2004 von der EuropĂ€ischen Kommission veröffentlicht. Sie gilt als das Grundgesetz fĂŒr den europĂ€ischen Binnenmarkt fĂŒr Finanzdienstleistungen und trat in Deutschland am 1. November 2007soll bis Jahresbeginn 2008 in Kraft treten. Die Mifid gilt als das HerzstĂŒck des EU-Aktionsplans zur Schaffung eines unbeschrĂ€nkten Binnenmarktes fĂŒr Finanzdienstleistungen. Inhaltlich zielt sie auf eine StĂ€rkung des Anlegerschutzes und des (auch grenzĂŒberschreitenden) Wettbewerbs der Anbieter untereinander. Siehe Best Execution, Goldplating, Rechtsangleichung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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