Risikominderungstechniken, Aufsichtsrechtlicher

Risikominderungstechniken, erweiterte (credit-risk-mitigation techniques)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Aufsichtsrechtlicher Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten (etwa Kreditversicherung) anzuerkennen

Aufsichtsrechtlicher Bezeichnung für die Möglichkeit, beim Risikomanagement der Banken einzelne Sicherheiten (etwa Kreditversicherung) anzuerkennen. Bei Basel-II im einzelnen festgelegt. festgelegt. Siehe Retrozession, Risikotransformation, bankliche, Risikoübernahme- Grundregel. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 75 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 48 ff. (Gefahr: Risiko wird auf Akteure ausserhalb des Bankensystems übertragen; die Banken nutzen dann den so gewonnenen Risikospielraum zum Eingehen neuer Risiken aus, was schlussendlich zu Schocks führen kann).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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