Risikoübernahme-Grundregel (general rule of risk transfer)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Wer Risiken übernimmt, muss über ein gleich gutes Risikomanagement verfügen wie derjenige, welcher die Risiken weitergegeben hat und er sollte Verluste aus den Positionen mindestens ebenso gut verkraften können wie jener. Siehe Rückschlag-Effekt, Unterseeboot-Effekt.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16332555 |
