BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
SaalhÀndler (locals)
In den USA von der Börse zugelassene und ĂŒberwachte Marktteilnehmer, die ausschliesslich auf eigene Rechung Kontrakte kaufen und verkaufen. Soweit SaalhĂ€ndler AuftrĂ€ge von Dritten erhalten, sind sie nach der Börsenordnung in der Regel streng verpflichtet, diese im Rahmen der KlientenĂŒberweisung abzuwickeln. -An der Börse in London heisst der SaalhĂ€ndler auch Stockjobber. Siehe Arbitrage, BörsenhĂ€ndler, individueller, Börsenmitglieder, Commercials, Karten-Stapel, Kulisse, Spekulation.

