BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)
Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dĂŒrfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dĂŒrfen Aufwendungen nicht mit ErtrĂ€gen oder GrundstĂŒcksrechte nicht mit GrundstĂŒckslasten verrechnet werden.

