BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schiedsverfahren, Vorgang

Schiedsverfahren (arbitration)

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (GĂŒtestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. -An vielen Börsen besteht fĂŒr die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen FĂ€llen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der GĂŒtestelle voraus. -§ 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen ĂŒber kĂŒnftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder FinanztermingeschĂ€ften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind." Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond): Anleihe zur Finanzierung von Schiffbauten. Gedeckt wird der Pfandbrief durch eine Schiffshypothek.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen