BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schlusschein, auch Schlusszettel (contract note)
Ein rechtsgĂŒltiger schriftlicher Beleg ĂŒber den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgefĂŒhrt. Siehe AbwicklungsbestĂ€tigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Settlement, Ăbertragung, endgĂŒltige.

