BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schmiergeld, Postkutschenzeit

Schmiergeld (lubrication fee; bribe, slush fund)

Zur Postkutschenzeit in die Taxe eingerechneter Betrag zur Beschaffung von Schmierfett (lubricating grease) zwecks Bestreichens der in gleitendem Kontakt sich gegeneinander bewegenden Teile der RĂ€der; als Schutz vor Abrieb, vor allem aber auch, um lĂ€stige Quietsch-Töne zu vermeiden. Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel AmtstrĂ€ger in Behörden, manchmal auch Draufgeld und Schmieralien genannt. Das Anbieten entsprechender (auch nichtgeldlicher: Besuch des Freundin des Studenten beim Professor vor der PrĂŒfung) Leistungen wird als aktive Bestechung strafrechtlich verfolgt. Die Entgegennahme entsprechender Vorteile gilt als passive Bestechung und ist gleichfalls eine Straftat, deren Verfolgung von Amts wegen eintritt. Siehe Abwerbegeld, AnerkennungsprĂ€mie, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Schweigegeld, Supplikationsgeld, Transaktionsbonus, Trinkgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen