BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

SchĂƒÆ’Ă‚Â¶ffengeld, AufwandsentschĂƒÆ’Ă‚Â€digung

Schöffengeld (adjunct's fee; lay judge allowance)

Eine AufwandsentschĂ€digung, auf die frĂŒher diejenigen Personen in deutschen Landgemeinden einen Rechtsanspruch hatten, welche den Gemeindevorsteher ehrenamtlich zu unterstĂŒtzen und bei Abwesenheit zu vertreten hatten. In der Regel nach Sitzungstagen und Anreiseweg bemessenes Entgelt fĂŒr die Mitwirkung sachkundiger Persönlichkeiten bei verwaltenden und rechtsprechenden Körperschaften, wie etwa im Bergbau (Bergschöffe im Bergverhör: Gremium, das bei den im Bergbau anfallenden strittigen Sachfragen zu entscheiden hatte), auch Aufzuggeld und Dinggeld genannt.. VergĂŒtung fĂŒr Beisitzer (Geschworene) an Gerichten, auch Gerichtsgeld genannt. Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen