BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schuldenbremse (debt brake)
Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben des Staates derart, dass die Höhe der Einnahmen (ergÀnzt um einen konjunkturabhÀngigen Prozentsatz) die höchst zulÀssigen Ausgaben bestimmt; manchmal auch Ausgabenplafond (expenditure upper limit) genannt. Siehe Finanzreferendum, Kreditsperre, StabilitÀtsund Wachstumspakt.

