BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schwankungsmarge (variation margin; marking to market)
Die EZB verlangt, dass der Wert der Sicherheiten wĂ€hrend der Laufzeit einer liquiditĂ€tszufĂŒhrenden befristeten Transaktion innert einer bestimmten Marge bleiben muss. Falls der regelmĂ€ssig neu ermittelte Marktpreis der Sicherheiten unter die Schwankungsmarge sinkt, so mĂŒssen die GeschĂ€ftspartner zusĂ€tzliche Sicherheiten (oder Barmittel) zur VerfĂŒgung stellen. -Wenn andererseits der Marktwert der Sicherheiten nach ihrer Neubewertung den von einem GeschĂ€ftspartner geschuldeten Betrag zuzĂŒglich der Schwankungsmarge ĂŒbersteigt, so gibt die Zentralbank dem GeschĂ€ftspartner die ĂŒberschĂŒssigen Sicherheiten (oder Barmittel) zurĂŒck. Siehe auch Close-and-Reprice-Contract, Margenausgleich, Nachschuss- Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 81, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen fĂŒr Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Ăbersichten).

