BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Seminargeld (seminary due)
Zahlung fĂŒr den Besuch eines Lehrer-Seminars, allwo in den meisten Gegenden Deutschlands seit Ende des 18. Jhts. die Ausbildung der Volksschullehrer stattfand. Die Kandidaten wurden dort in einem zwei-bis dreijĂ€hrigen Kurs auf ihren Beruf vorbereitet und wohnten auch regelmĂ€ssig im SeminargebĂ€ude. -Ab etwa 1920 errichtete man in Deutschland PĂ€dagogische Akademien mit viersemestrigem Studium fĂŒr Lehrer; diese gingen um 1970 nach und nach in die UniversitĂ€ten ein. In der Katholischen Kirche eine im Konzil von Trient 1563 gestattete Umlage (Seminaristicum, Alumnaticum, auch TAXA CONCILIARIS), die ein Bischof von den Kirchengemeinden einziehen darf zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung eines diözesanen Seminars als AusbildungsstĂ€tte fĂŒr Geistliche. Siehe Ablassgeld, Annaten, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Schulgeld.

