BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sicherheit (security)
Allgemein die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, die VerpfĂ€ndung von Forderungen und beweglicher Sachen oder die Bestellung von Hypotheken zur vorlĂ€ufigen Durchsetzung von Rechten (z.B. vorlĂ€ufige Zwangsvollstreckung) oder zur Abwehr von Gegenrechten (z.B. des ZurĂŒckbehaltungsrechts). Nach § 234 BGB kann mit Wertpapieren Sicherheit nur in Höhe von drei Vierteln des Kurswertes geleistet werden. Im Rahmen der Beurteilung von Wertpapieren die Tatsache, dass der VerĂ€usserungswert eines Finanzinstruments in der jeweiligen WĂ€hrung im voraus genau bekannt ist. In Bezug auf Leveraged Buy-outs die FĂ€higkeit des Zielunternehmens, durch Erfolg am Absatzmarkt soviel an Cashflow zu erreichen, dass die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen gegenĂŒber dem Finanzinvestor erfĂŒllt werden können. Siehe Sicherheiten, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld.

