BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sonderzahlung (special payment)
Möglichkeit, auf ein Konto neben den vertraglich vereinbarten regelmĂ€ssigen BetrĂ€gen auch gesondert (verzinsliche) Einzahlungen vornehmen zu können. HĂ€ufig jedoch sind solche Ăberweisungen in den GeschĂ€ftsbedingungen ausgeschlossen, besonders bei Bausparkassen und Versicherungen, zumal diese oft fĂŒr Guthaben eine ĂŒber dem Einlagezins bei Banken liegende Verzinsung bieten. Die Verweigerung der Annahme von Sonderzahlungen ist aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. Siehe ZinsschnĂ€ppchenjĂ€ger. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194.

