BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Standgeld, HĂƒÆ’Ă‚Â€ndler

Standgeld (market fee; delay charge)

Die von einem HĂ€ndler auf einem örtlichen Markt (Marktgeld) oder einem Aussteller auf einer Messe (Messegeld) an den Veranstalter zu zahlende GebĂŒhr. Betrag, der seitens eines Spediteurs (Spetters) dem FrachtempfĂ€nger in Rechnung gestellt wird, wenn dieser das zĂŒgige Abladen schuldhaft verzögert, auch Wartegeld genannt. Siehe Ellengeld, Liegegeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen