BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Stellen, öffentliche (public sector entities)
Aufsichtsrechtlich definiert (in der Richtlinie 2006/48/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 ĂŒber die Aufnahme und AusĂŒbung der TĂ€tigkeit der Kreditinstitute) als "nicht-gewerbliche Verwaltungseinrichtungen, die von Zentralstaaten, Gebietskörperschaften oder von Behörden, die in den Augen der zustĂ€ndigen Behörden die gleichen Aufgaben wie regionale und lokale Behörden wahrnehmen, getragen werden, oder im Besitz von Zentralstaaten befindliche Unternehmen ohne Erwerbszweck, fĂŒr die eine einer ausdrĂŒcklichen Garantie gleichstehende Haftung gilt, einschliesslich selbst verwalteter Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die einer öffentlichen Beaufsichtigung unterliegen." Siehe Bail-out, Gebietskörperschaften, Parafiskus, Staat.

