BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sterbegeld, Arbeitgeber

Sterbegeld (burial allowance; death benefit)

Vom Arbeitgeber geleistete Zahlung an die Angehörigen beim Tod des BeschĂ€ftigten; in Deutschland frĂŒher bei Beamten in der Regel die Weiterzahlung des (Grund)Gehalts wĂ€hrend dreier Monate. Aufgrund eines besonderen Vertrags mit einer Versicherung im Falle des Todes ausbezahlte Summe, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bestattung zu decken. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen seit Jahresbeginn 2004 kein Sterbegeld mehr. In frĂŒherer Zeit auch eine Abgabe, die beim Tod eines (vermögenden) BĂŒrgers zu zahlen war, auch Fallgeld und Sterbepfundgeld genannt. Siehe Abzugsgeld, Kumutgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen