BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Stop-Auftrag, Bedingter

Stop-Auftrag (stop order)

Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte AuftrÀge sind im Devisen-, Edelmetall-und Rohwarenhandel sehr verbreitet. Siehe GTC-Auftrag, Tagesauftrag. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen