BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Stornoquote (cancellation quota)
Wenn nicht anders definiert, die aufgekĂŒndigten Versi- cherungs-VertrĂ€ge, unterteilt nach FrĂŒhstorno (Abgang in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss innert des GeschĂ€ftsjahres in Prozent des mittleren NeugeschĂ€ftes [= die HĂ€lfte des Neuzugangs im GeschĂ€ftsjahr plus die HĂ€lfte des Neuzugangs des Vorjahres] auf der Grundlage von Monatssoll-BeitrĂ€gen der jeweiligen Versicherungsart) und SpĂ€tstorno (Abgang nach den ersten 24 Monaten innert des GeschĂ€ftsjahres in Prozent des Bestandes zu Beginn des GeschĂ€ftsjahres und auf Grundlage von Monats- SollbeitrĂ€gen der jeweiligen Versicherungsart berechnet). -Die Stornoquote gilt unter anderem auch als ein Konjunktur-Indikator. -Siehe die Stornoquoten fĂŒr einzelne Versicherungssparten in Deutschland im jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

