BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Strafzins (penalty interest)
Der Preis fĂŒr die von der Zentralbank in ausserordentlichen FĂ€llen den Banken zugeleiteten Summen, um einen LiquiditĂ€ts-Engpasse aufzubrechen. VolkstĂŒmlich auch Bezeichnung fĂŒr die VorfĂ€lligkeits-EntschĂ€digung, nĂ€mlich von Banken berechnete GebĂŒhr, wenn ein Kreditvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit seitens des Kunden zurĂŒckbezahlt wird. Siehe Geldverleiher letzter Instanz, Panik- VerkĂ€ufe.

