BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sunset-Vorbehalt (sunset clause)
Die lediglich fĂŒr einen fest umrissenen Zeitraum zugesagte Subvention oder KreditgewĂ€hrung, in der Regel in Bezug auf staatliche Finanzleistungen, seltener auch hinsichtlich der Finanzströme in einem (dann oft global tĂ€tigen) Firmenverbund zwischen Konzernmutter und Tochterunternehmen gesagt. -Die Kenntnis darĂŒber, dass eine Defizitgarantie fristgemĂ€ss endet, schafft von Beginn an einen Zwang, kostendeckend zu wirtschaften. Siehe Steuerfinanzierung, Strukturumbruch, Strukturwandel, Subventionen.

