Schattenbankbereichsystem, Gesetzlich

Schattenbankbereichsystem (parallel banking sector; extra-legal banking sector, underground banking sector)

15.04.2008 - 00:20:39

Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, die keine Banken sind, trotzdem aber FinanzgeschÀfte betreiben, indem sie vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese langfristig als Darlehn vergeben bzw

Gesetzlich errichtete und rechtlich einwandfrei verfasste Unternehmen, die keine Banken sind, trotzdem aber FinanzgeschĂ€fte betreiben, indem sie vor allem kurzfristige Mittel aufnehmen und diese langfristig als Darlehn vergeben bzw. in von Insolvenz bedrohte Firmen leiten. Zu solchen Unternehmen zĂ€hlen Hedge-Fonds, Vulture- Funds und Structured Investment Vehicles. Neben lizenzierten, von den Aufsichtsbehörden ĂŒberwachten Instituten bestehende Unternehmen, die unerlaubt GeldgeschĂ€fte aller Art betreiben. In Deutschland besteht eine weitverzeigte Gruppe solcher Untenehmen; die Einlagen werden hĂ€ufig von hier lebenden Menschen auslĂ€ndischer Herkunft geleistet. Nach Feststellungen der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht wird das Schattenbanksystem hĂ€ufig auch zur GeldwĂ€sche benutzt. Zudem ist dieser Schwarzmarkt auch ein idealer Umschlagsplatz fĂŒr gefĂ€lschte und verfĂ€lschte Wertpapiere sowie fĂŒr Counterfeit Cards. -Der Anteil betrĂŒgerischer Machenschaften seitens der anbietenden Dienstleister ist in diesem Bereich Ă€usserst sehr hoch; eine Rechtsverfolgung aber aus verschiedenen GrĂŒnden schier aussichtslos. Siehe Address Spoofing, Blind Pool, Daimonion, Dampfstube, Domizil-Verschleierung, Einziehung, Finanzgeier, Firmenbestatter, Geheimtip, Geldtransfer-Vermittler, Ghettobanking, Groll-Effekt, Internet- Angebote, Hawala, High risk countries, Kapitalmarkt, grauer, Nominee, Offshore- FinanzplĂ€tze, Parallel Banking, Racheengel, Remittance Services, Underground Banking, VerstĂ€ndlichkeit, Winkelmakler. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 71 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 83 ff. sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubt betriebener GeschĂ€fte").

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

@ ad-hoc-news.de