Schiedsverfahren, Vorgang

Schiedsverfahren (arbitration)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. -An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus. -§ 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Finanztermingeschäften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind." Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond): Anleihe zur Finanzierung von Schiffbauten. Gedeckt wird der Pfandbrief durch eine Schiffshypothek.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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