Schmiergeld (lubrication fee; bribe, slush fund)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller (Chefredaktion)
Zur Postkutschenzeit in die Taxe eingerechneter Betrag zur Beschaffung von Schmierfett (lubricating grease) zwecks Bestreichens der in gleitendem Kontakt sich gegeneinander bewegenden Teile der RĂ€der; als Schutz vor Abrieb, vor allem aber auch, um lĂ€stige Quietsch-Töne zu vermeiden. Zahlungen zur Bestechung von Personen, in der Regel AmtstrĂ€ger in Behörden, manchmal auch Draufgeld und Schmieralien genannt. Das Anbieten entsprechender (auch nichtgeldlicher: Besuch des Freundin des Studenten beim Professor vor der PrĂŒfung) Leistungen wird als aktive Bestechung strafrechtlich verfolgt. Die Entgegennahme entsprechender Vorteile gilt als passive Bestechung und ist gleichfalls eine Straftat, deren Verfolgung von Amts wegen eintritt. Siehe Abwerbegeld, AnerkennungsprĂ€mie, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Handschuhgeld, Schweigegeld, Supplikationsgeld, Transaktionsbonus, Trinkgeld.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Ănderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.
de | boersenlexikon | 16332649 |
