Schöffengeld, Aufwandsentschädigung

Schöffengeld (adjunct's fee; lay judge allowance)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Eine Aufwandsentschädigung, auf die früher diejenigen Personen in deutschen Landgemeinden einen Rechtsanspruch hatten, welche den Gemeindevorsteher ehrenamtlich zu unterstützen und bei Abwesenheit zu vertreten hatten

Eine Aufwandsentschädigung, auf die früher diejenigen Personen in deutschen Landgemeinden einen Rechtsanspruch hatten, welche den Gemeindevorsteher ehrenamtlich zu unterstützen und bei Abwesenheit zu vertreten hatten. In der Regel nach Sitzungstagen und Anreiseweg bemessenes Entgelt für die Mitwirkung sachkundiger Persönlichkeiten bei verwaltenden und rechtsprechenden Körperschaften, wie etwa im Bergbau (Bergschöffe im Bergverhör: Gremium, das bei den im Bergbau anfallenden strittigen Sachfragen zu entscheiden hatte), auch Aufzuggeld und Dinggeld genannt.. Vergütung für Beisitzer (Geschworene) an Gerichten, auch Gerichtsgeld genannt. Siehe Bankgeld, Gerichtsgeld, Justitiengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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