Sicherungsfonds (safeguard fund)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
In Deutschland ein nach § 124 ff. VAG für Lebensund Krankenversicherer vorgeschriebenes Sondervermögen, das von den Assekuranzunternehmen zu speisen ist. Der Fonds ist darauf ausgerichtet, die Verträge eines in Not geratenen Versicherers weiterzuführen. Siehe Einlagesicherung, Garantiefonds, Feuerwehrfonds, Haftungsverbund, Sicherungspflicht. Vgl. Details im Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 136 f., S. 155 (Protektor Lebensversicherungs-AG).
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