Skontroführer, Börsenmakler

Skontroführer (settlement authorised person)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein ein Börsenmakler

Allgemein ein Börsenmakler. Ein Kursmakler. In Deutschland zum Börsenhandel zugelassene Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Seit 2002 unterliegen die Skontroführer-Unternehmen (und jetzt nicht mehr die von diesen mit der Preisfeststellung betrauten Personen: die Kursmakler) besonderen gesetzlichen Regelungen. Die von den Mitarbeitern persönlich einzuhaltenden Pflichten (vor allem: Unparteilichkeit bei der Preisfeststellungsetzung) müssen vom Skontroführer-Unternehmen gewährleistet werden. Entsprechende dienstvertragliche Regelungen sind erforderlich und werden von den Aufsichtsbehörden überwacht; vgl. § 26, § 27 BörsG. Eine eigene "Skontroführer-Monatsausweisverordnung" schreibt im einzelnen vor, welche Posten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden sind. Siehe Börsenmakler, Handel, amtlicher, Kursmakler, Sensal.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332769 |