Solvabilität, Verpflichtung

Solvabilität (solvability)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten

Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten. Im einzelnen sind nach Basel-II genaue Vorgaben für die einzelnen Risiken verlangt. Als versicherungstechnischer Begriff bei der Lebensversicherung das Verhältnis des verfügbaren Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung. Siehe Liquidität, Liquiditätsformen, Risiko, Solvabilitätsverordnung. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 125 f. (Verlauf der Solvabilität; Übersicht).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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