Sportel (charge, due)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Früher die direkte Zahlung gemäss Tarif an einen öffentlich Bediensteten oder an einen Geistlichen für die von ihm vorgenommene Amtshandlung; im 18. Jht. durch regelmässige Entlohnung des Dienstherrn (Besoldung) ersetzt. Die Gebühr für eine staatliche Leistung, insbesondere bei Gerichten (Gerichtsgeld). Siehe Gebühr, Justitiengeld, Kanzleigeld, Taxe.
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