Squeeze-out (so auch im Deutschen gesagt; seltener Zwangsausschluss)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Der Ausschluss von MinderheitsaktionĂ€ren aus einer AG oder KGaA. HĂ€lt in Deutschland ein MehrheitsaktionĂ€r 95 Prozent des Aktienkapitals, so kann er (nach § 327a AktG seit 2002) von den MinderheitsaktionĂ€ren verlangen, dass diese ihm gegen Barabfindung ihre Anteile abtreten. Siehe Aktien-RĂŒckkauf, Buy out, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Sweet Equity.
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