Staat, Gemeinwesen

Staat (general government)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Die öffentlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsverwaltung), die eine eigene, aus Zwangsbeiträgen (Steuern, Abgaben) gespeiste Haushaltsführung betreiben

Die öffentlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsverwaltung), die eine eigene, aus Zwangsbeiträgen (Steuern, Abgaben) gespeiste Haushaltsführung betreiben. Bei der EZB fasst man darunter (wie im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) den Zentralstaat (Bund), die regionalen (Länder) und lokalen (Kreise, Kreisverbände, Städte) Gebietskörperschaften sowie die Sozialversicherungsträger. Siehe Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Parafiskus, Stellen, öffentliche. Vgl. Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 53 (Übersicht 2004-2006) sowie den jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank. Über die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Ländern der Eurozone finden sich nähere Angaben im Anhang "Statistik des Euro- Währungsgebiets", Rubrik "Öffentliche Finanzen" Unterrubrik "Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332838 |