Steuerberatung (tax consultancy)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
In Deutschland ist es Banken (nach § 4 Steuerbewertungsgesetz) verboten, Kunden hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Transaktionen Rat zu erteilen. Auch fast alle Finanzpläne, Ansparformeln usw. berücksichtigen ganz selten die steuerlichen Auswirkungen und sind daher immer nur bedingt zu verwenden. In der Schweiz verfügen die Banken in der Regel über eine sehr einflussreiche und viel vermögende Steuerabteilung. Diese informiert auf allen Ebenen des Geschäfts (und der Hierarchie) über steuerrechtliche Auswirkungen von (geplanten, neuen) Finanzprodukten und arbeitet mit externen Steuerberatern vor Ort eng zusammen.
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