Steuerzinsen, Finanzverwaltung

Steuerzinsen (delay [penalty] interest)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Von der Finanzverwaltung eines Staates berechnete Zinsen bei rĂŒckstĂ€ndigen Steuern; sie stellen einen Ausgleich fĂŒr die Nutzung des dem Staate zustehenden Geldes durch den sĂ€umigen Steuerpflichtigen dar

Von der Finanzverwaltung eines Staates berechnete Zinsen bei rĂŒckstĂ€ndigen Steuern; sie stellen einen Ausgleich fĂŒr die Nutzung des dem Staate zustehenden Geldes durch den sĂ€umigen Steuerpflichtigen dar. Im einzelnen unterscheidet man Verzugszinsen, Aufschubzinsen und Stundungszinsen. Je höher die Steuerzinsen angesetzt werden, um so mehr Steuerschuldner begleichen erfahrungsgemĂ€ss ihr Konto. Das deutsche Steuerzinsgesetz vom 11. August 1923 gab dem Reichsfinanzminister das Recht, ĂŒber die damals zunĂ€chst festgesetzten 24 Prozent hinaus weitere ZuschlĂ€ge zu erheben.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen

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