Stillhalter Stillhaltergeschäfte

Stillhalter/ Stillhaltergeschäfte

Veröffentlicht am: 29.01.2007 um 12:03 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Stillhalter nennt man bei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des Optionsgeschäftes. Der Stillhalter in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern. Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der Stillhalter in Geld dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen, auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers kräftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses Stillhaltergeschäfts ist daher grundsätzlich sehr hoch.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 10482623 |