Stop-Auftrag (stop order)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall-und Rohwarenhandel sehr verbreitet. Siehe GTC-Auftrag, Tagesauftrag. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).
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