Szenarien, Aufsichtsbehörden

Szenarien, aussergewöhnliche (extraordinary scenarios)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Von den Aufsichtsbehörden beim Management von Liquiditätsrisiken den Banken vorgeschriebene Planspiele

Von den Aufsichtsbehörden beim Management von Liquiditätsrisiken den Banken vorgeschriebene Planspiele. Sie sollen Fälle ins Auge fassen, welche die Zahlungsfähigkeit der Bank in Gefahr bringen könnte, wie etwa der Ausfall bedeutender Kreditgeber/Kreditnehmer (Kontrahentenrisiko), ein vollständiger oder teilweiser Abzug von Interbankeinlagen das Unvermögen eines Vertragspartners, im Rahmen eines Optionsvertrags den Basiswert zu liefern (Wiedereindeckungs-Risiko) oder der Kursverfall für Wertpapiere in der Liquiditätsreserve. Siehe Basel-II, Bilanzposten-Deckelung, Crash, Erfüllung, Emerging Markets, Extremereignis, negatives, Granularität, Grosskredite, Herfindahl-Hirschman-Index, Klumprisiko, Konzentrationsrisiko, Kreditverbriefung, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Panik-Verkäufe, Preisänderungen, gleichlaufende, Risikoabteilung, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko-Messverfahren, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Schock-Bewältigung, monetäre, Vertrauens-Hypertrophie. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 88 ff. (Modellansätze in der Praxis; Backtesting-Ergebnisse) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Risikomodelle").

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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