BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Tagesauftrag (day order)
Bei der Börse ein Auftrag zum Kauf oder Verkauf, der von selbst verfĂ€llt, wenn er bis zum Ende der Börsenzeit nicht ausgefĂŒhrt werden konnte. GrundsĂ€tzlich werden gemĂ€ss der jeweiligen Börsenordnung Orders als Tagesauftrag behandelt, wenn keine anderweitigen Anweisungen vorliegen. Siehe AusfĂŒhrung, vollstĂ€ndige, Fill-or-Kill-Auftrag, Order, tagesgĂŒltige, Karten-Stapel, SaalhĂ€ndler, Sell-Plus-Order.

