BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

TermingeschĂƒÆ’Ă‚Â€ft, Sinn

TermingeschÀft im engeren Sinn (forward contract)

Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen. -Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur "Kontrakt" genannt) besteht darin, dass die Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengÀngig zu machen. Siehe AufklÀrungspflicht.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen