BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Transaktionsbonus (transaction premium)
Wenn nicht anders definiert Zahlungen eines Bieters an EntscheidungstrĂ€ger eines Zielunternehmens in Zusammenhang mit Ăbernahmen. Weil dabei organschaftliche Treuepflichten sowie die Interessen der Mitarbeiter und AktionĂ€re in jedem Falle berĂŒhrt werden, sind solche (hĂ€ufig gar nicht offengelegte) Zahlungen an Personen in der Zielgesellschaft ĂŒbernahmerechtlich in vieler Hinsicht bestritten (Mannesmann-Verfahren 2004 und 2006 in Deutschland; auch der Betriebsratsvorsitzende wurde wegen treuepflichtwidriger SchĂ€digung angeklagt). In der Ăffentlichkeit gelten solche AnerkennungsprĂ€mien als Douceur bzw. als Schmiergeld. -Auf Transaktionsboni bei Unternehmen im Finanzbereich hat die Aufsichtsbehörde keinen unmittelbaren Einfluss. Siehe Aktientausch-Ăbernahme, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Fusionen und Ăbernahmen, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Material-Adverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Schmiergeld, Sweet-Equity, Stimmrechts-Datenbank, Ăbernahme- Angebot.

