BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Transaktionsbonus, Zahlungen

Transaktionsbonus (transaction premium)

Wenn nicht anders definiert Zahlungen eines Bieters an EntscheidungstrĂ€ger eines Zielunternehmens in Zusammenhang mit Übernahmen. Weil dabei organschaftliche Treuepflichten sowie die Interessen der Mitarbeiter und AktionĂ€re in jedem Falle berĂŒhrt werden, sind solche (hĂ€ufig gar nicht offengelegte) Zahlungen an Personen in der Zielgesellschaft ĂŒbernahmerechtlich in vieler Hinsicht bestritten (Mannesmann-Verfahren 2004 und 2006 in Deutschland; auch der Betriebsratsvorsitzende wurde wegen treuepflichtwidriger SchĂ€digung angeklagt). In der Öffentlichkeit gelten solche AnerkennungsprĂ€mien als Douceur bzw. als Schmiergeld. -Auf Transaktionsboni bei Unternehmen im Finanzbereich hat die Aufsichtsbehörde keinen unmittelbaren Einfluss. Siehe Aktientausch-Übernahme, Douceur, Draufgeld, Handgeld, Fusionen und Übernahmen, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Material-Adverse-Change-Klauseln, Pflichtangebot, Schmiergeld, Sweet-Equity, Stimmrechts-Datenbank, Übernahme- Angebot.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen