BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Transitgeld, Abgabe

Transitgeld (transit duty)

Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier. Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt. -Berechnungsgrundlage kann eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahnwaggons), das Gewicht, der Wert oder eine Kombination aus diesen MasstĂ€ben der DurchgangsgĂŒter (Transitwaren) sein. -Soweit in entsprechenden VertrĂ€gen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), so kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf. Siehe BrĂŒckengeld, Chausseegeld, Citymaut, FĂ€hrgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Krangeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verladegeld, Vignette, WĂ€gegeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen