BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Treuhandvertrag, Einsetzung

Treuhandvertrag (trustee contract)

Allgemein die Einsetzung einer Person oder einer Firma zur selbstĂ€ndigen Wahrnehmung von GeschĂ€ften (etwa: Verwaltung von Vermögen), um die man sich selbst nicht kĂŒmmern kann, will oder darf. -Im Bereich der Versicherungen musste die Aufsichtsbehörde mehrere Vereinbarungen rĂŒgen, die TreuhĂ€nder teilweise zu Unternehmensberatern machten. Siehe Auslagerung, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Hilfsdienste, bankbezogene Nominee, Outsourcing, Spin-off, Treuhandmodelle. Vgl. hierzu Jahresbericht der BaFin 2005, S. 95.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen