Teilgruppen-Aufsicht, Besitzt

Teilgruppen-Aufsicht (subgroup supervision)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Besitzt eine Versicherung , deren Zentrale von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht wird, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU durch eine Filiale oder ein zum Konzern gehörendes Institut einen beachtlichen Marktanteil, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Landes im Zuge von Solvency-II diese Teilgruppe ihrer Aufsicht unterwerfen

Besitzt eine Versicherung , deren Zentrale von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht wird, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU durch eine Filiale oder ein zum Konzern gehörendes Institut einen beachtlichen Marktanteil, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Landes im Zuge von Solvency-II diese Teilgruppe ihrer Aufsicht unterwerfen. Dasselbe gilt, wenn eine Teilgruppe in eine finanzielle Schieflage gerät. Siehe Consolidating Supervisor. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 54 f. (CEIOPS-Vorschläge; Probleme in Zusammenhang mit einer Drittland- Aufsicht).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16332992 |